Neu: Karenzzeit von 3 Monaten anstelle von 9.

Zahn- und Optische Versorgung

1. Zahnärztliche Versorgung

Zahn- Und Paradontalbehandlungen

  • Jahreshöchstbetrag von 500 € pro Begünstigten für Paradontalbehandlungen.

 

Kieferorthopädie

  • Kinder (<17 Jahren): Höchstbetrag von 500 € pro Leistung und Kind.
  • Personen ab 17 Jahren: einmalige Beteiligung von 2.000 € pro Person.

 

Kompositfüllungen

  • Die CMCM beteiligt sich bis in Höhe von 25 € pro Zahn an den Kosten für Kompositfüllungen, dies bei einem Höchstbetrag von 125 €/Jahr/Mitglied.

 

Wurzelbehandlungen

  • Die CMCM beteiligt sich bis in Höhe von 75 €/Jahr/Mitglied an den Kosten für Wurzelbehandlungen.

 

Zahnersatz

  • Jahreshöchstbetrag von 3.000 € pro Begünstigten für Zahnersatzteile.

 

Zahnimplantate

  • Pauschale von 400 € pro Implantat bei einem Jahreshöchstbetrag von 1.600 € pro Begünstigten.

 

2. Optische Versorgung

Sehhilfen

Die CMCM beteiligt sich nach Kostenübernahme durch die Krankenversicherung und des ALLGEMEINREGIME der CMCM zulasten des Mitglieds verbleibenden ungedeckten Kosten für folgende Leistungen:

  • Jahreshöchstbetrag von 150 € pro Begünstigten für Brillengläser.
  • Jahreshöchstbetrag von 150 € pro Begünstigten für Kontaktlinsen.
  • Beteiligung an den Kosten für Brillengestelle bis in Höhe von 30 € pro Kalenderjahr.

 

Refraktive Chirurgie

Beteiligung in Höhe von 1.000 € / Auge bei Augenoperationen.

Gelangen Sie in den Genuss der direkten Leistungsabrechnung (SERVICE TIERS PAYANTS), die die CMCM mit einigen Augenarztpraxen ausgehandelt hat. Hier finden Sie eine Liste dieser Praxen.

Die Einzelheiten unseres Angebotes