Kann ich im Falle einer retroaktiven Mitgliedschaft die Rückerstattung der Rechnungen für den betreffenden Zeitraum beantragen?

Wenn die Rechnungen weniger als zwei Jahre alt sind und alle Bedingungen unserer Statuten erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung.

Wie ist das Verfahren für eine Zahnbehandlung im Ausland?

Bitte klicken Sie hier, um das Informationsblatt herunterzuladen.

Wie kann Ich die CMCM-App auf mein Smartphone herunterladen?

Die CMCM-App können Sie kostenlos im App Store oder Google Play herunterladen:

Download on App Store Download On Google Play Store

Oder ganz einfach diesen QR Code scannen :

QR Code App CMCM

 

Anmerkung: Für Android Smartphones, wird die Version 8.0 und mehr unterstützt.

Welche Vorteile bietet die CMCM-App?

Dank der CMCM-App müssen Sie uns Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail senden, sondern können dies nun bequem, direkt und sicher über Ihr Smartphone per Foto Upload tätigen. Dies gilt auch für andere Anfragen und Zertifikate.

Zusätzlich haben Sie noch einen Überblick über die bereits erfolgte Kostenerstattungen, sowie eingereichte und bearbeitete Anträge.

Ein weiteres Plus ist der Zugang zur Liste der diensthabenden Apotheken und die Möglichkeit, die CMCM bei Notfällen im Ausland direkt zu kontaktieren.

Was beinhaltet das Angebot „Reiserücktrittabsicherung“, das im Basispaket, dem sog. ALLGEMEINREGIME, kostenlos enthalten ist?

Die Reiserücktrittabsicherung greift unter den folgenden Bedingungen:

Krankheit / Krankenhausaufenthalt / Unfall / Tod

UNTERLAGEN, DIE UNS VORZULEGEN SIND:

Bei einem medizinischen Vorfall (Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenthalt):

  • Originalrechnungen über die Reise- und Stornokosten
  • Bescheinigung der Reiseorganisationen über die teilweise Erstattung oder die verweigerte Erstattung (Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Hotels usw.)

Im Todesfall:

  • Todesbescheinigung
  • Originalrechnungen über die Reise- und Stornokosten
  • Bescheinigung der Reiseorganisationen über die teilweise Erstattung oder die verweigerte Erstattung (Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Hotels usw.)

Sie können das Formular hier herunterladen.

Was muss ich bei einer Änderung meines Personenstands tun?

  • Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS): Es genügt, entweder über die CMCM-App, per E-Mail an affiliation@cmcm.lu oder per Post an CMCM, L-2971 Luxembourg, eine Kopie der Heiratsurkunde oder der Partnerschaftsbescheinigung (PACS) bei uns einzureichen. Die Partnerin oder der Partner kann ab dem Heirats/Pacs -Tag, die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie das Hauptmitglied, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

 

  • Geburt: Es genügt, entweder über die CMCM-App, per E-Mail an affiliation@cmcm.lu oder per Post an CMCM, L-2971 Luxembourg, eine Kopie der Geburtsurkunde bei uns einzureichen. Das neue Mitglied kann ab dem Tag der Geburt, die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie das Hauptmitglied, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

 

  • Trennung: Solange die Scheidung nicht verkündet wurde, bleibt der Schutz für das Mitglied bestehen. Mitabgesicherte können vor der Verkündung der Scheidung nicht aus der Mitgliedschaft „herausgelöst“ werden.

 

  • Scheidung oder Ende der Partnerschaft: Es genügt, entweder über die CMCM-App, per E-Mail an affiliation@cmcm.lu oder per Post an CMCM, L-2971 Luxembourg, eine Kopie der Scheidungsurkunde oder die Kündigung Ihrer Partnerschaft bei uns einzureichen. Die Mitgliedschaft verbleibt beim Hauptmitglied. Falls der Mitabgesicherte Mitglied der CMCM bleiben möchte, kann er binnen 12 Monaten ohne Karenzzeit und zu einem Vorzugstarif erneut als Mitglied beitreten. In der Zwischenzeit ist er aber nicht bei der CMCM abgesichert.

 

  • Todesfall: Es genügt, entweder über die CMCM-App, per E-Mail an affiliation@cmcm.lu oder per Post an CMCM, L-2971 LuxembourgService affiliation, eine Kopie der Sterbeurkunde bei uns einzureichen. Falls das Hauptmitglied verstirbt, wird die Mitgliedschaft ohne weiteres und ohne Karenzzeit oder zusätzliche Kosten auf den Mitabgesicherten umgeschrieben.

 

  • Junge Erwachsene:
  1. Sie haben die Schule beendet und Sie sind nicht mehr über die Krankenkasse Ihrer Eltern mitversichert. Falls Sie binnen 12 Monaten bei der CMCM Mitglied werden, gilt keine Karenzzeit. Zudem gewähren wir Ihnen als junge ledige Person unter 30 Jahren eine Minderung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von 10 %.
  2. Sie haben die Schule beendet, aber Sie sind noch über die Gesundheitskasse Ihrer Eltern mitversichert. Solange Sie über die Gesundheitskasse Ihrer Eltern mitversichert sind, genießen Sie als Mitabgesicherter bei der CMCM Mitgliedschaftsschutz. Es genügt, eine Mitversicherungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse (z.B. CNS) bei uns einzureichen.

 

  • Verlust der Mitgliedskarte: Es genügt, entweder über die CMCM-App, per Telefon unter +352 49 94 45 300 oder per E-Mail an affiliation@cmcm.lu unter Angabe von Namen, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls der CMCM-Nummer eine neue Karte zu beantragen.

 

  • Erneuter Beitritt: Sie haben Ihre Mitgliedschaft bei der CMCM gekündigt, um bei einer anderen Mutualität oder bei einer Privatversicherung in Luxemburg oder im Ausland (im Fall eines Umzugs) Mitglied zu werden. Im Fall eines erneuten Beitritts können Sie wieder Mitglied bei der CMCM werden, OHNE dass eine Karenzzeit gilt, falls Sie eine Bescheinigung vorlegen, die Ihre Mitgliedschaft bei einer Mututalität oder einer konkurrierenden Versicherung belegt.

Kann ich die Zahlung des Jahresbeitrags in bar vornehmen?

Nein, der Beitrag muss per Banküberweisung gezahlt werden.

Habe ich auch dann Anspruch auf eine Erstattung, wenn meine Krankenkasse mir den Zahnersatz aufgrund einer Fristverletzung verweigert?

Ja, auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Erstattung.

Welche Unterlagen muss ich bei einem Antrag auf Erstattung von Zahnbehandlungskosten einreichen?

Wir benötigen die Kopien der Rechnung und der Abrechnung Ihrer Gesundheitskasse.

Worin besteht das Angebot von CMCM-Assistance?

CMCM-Assistance ist im Basispaket, dem sog. ALLGEMEINREGIME, automatisch enthalten. Wir gewähren Ihnen bei plötzlicher Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts täglich rund um die Uhr Unterstützung. Das Angebot beinhaltet die Kosten für Krankentransporte und Rückführungen in unbegrenzter Höhe, eine Übernahme der Krankenhauskosten und Ärztehonorare bis zu 100.000 € pro Mitglied und Vorfall sowie eine Reiserücktrittabsicherung.

Abgedeckt sind überdies ambulante Behandlungen ohne chirurgischen Eingriff. In diesem Fall erstattet die CMCM, nach Beteiligung der Krankenversicherung, die ungedeckten Arzt- und Nebenkosten sowie die Zahnarztkosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.250 € pro Kalenderjahr.

 

Auch alle Mitglieder, die im Ausland studieren oder einen Freiwilligendienst leisten, haben hierauf Anspruch.

Was muss ich tun, wenn ich für einen chirurgischen Eingriff ins Ausland überwiesen werde?

Legen Sie uns in diesem Fall bitte einen Überweisungsantrag des Arztes und die von der Gesundheitskasse erteilte Genehmigung vor (Formular S2).

Muss ich die Optionsgarantien DENTA & OPTIPLUS abgeschlossen haben, um Anspruch auf die Erstattung von Zahnbehandlungskosten zu haben?

Das Basispaket, das sog. ALLGEMEINREGIME, deckt bereits eine ganze Reihe von Zahnbehandlungskosten ab. Aber mit der Optionsgarantie DENTA & OPTIPLUS genießen Sie noch bessere Leistungen, z. B. bei Zahnbehandlungskosten oder beim Kauf einer Brille oder beim Kauf von Kontaktlinsen oder auch bei refraktiv-chirurgischen Eingriffen.

Ab wann kann ich mich für die Zahlung per Lastschrift entscheiden?

Sie können sich jederzeit für diese Zahlungsart entscheiden.

Was soll ich tun, wenn sich die für meine Leistungserstattungen genutzte Bankverbindung ändert?

Bitte senden Sie uns in diesem Fall einen Bankidentitätsauszug entweder über die CMCM-App, per E-Mail an comptabilite@cmcm.lu oder per Post an CMCM, L-2971 Luxembourg, zu.

Was soll ich tun, wenn sich die für meine Lastschrift genutzte Bankverbindung ändert?

Bitte erteilen Sie ein neues Mandat, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert. Sie können das Formular hier herunterladen.

Bitte senden Sie uns das neue Formular mit dem SEPA-Lastschriftmandat per Post, an folgende Adresse zu: CMCM, L-2971 Luxembourg.

Was soll ich tun, wenn die Lastschrift nicht ausgeführt wurde?

Wenn die Lastschrift nicht ausgeführt wurde, rufen Sie uns bitte unter der Nummer +352 49 94 45 400 an und wir werden zusammen eine Lösung finden.

Gibt es einen Unterschied in der Höhe des Beitrags, je nachdem ob er per Lastschrift, monatlich oder jährlich gezahlt wird?

Nein, die Zahlungsart hat keinen Einfluss auf die Höhe des Beitrags. Der Betrag bleibt unverändert.

Welche Abbuchungstermine gibt es bei Lastschriften?

Monatliche Zahlung: am 2. Tag jedes Monats

Halbjährliche Zahlung: am 02.01. und am 02.07.

Jährliche Zahlung: am 02.01.

Kann ich die Beitragskosten für die CMCM steuerlich absetzen?

Ja, Sie können die Beiträge absetzen. Es genügt, wenn Sie Ihre jährliche Beitragszahlung in Ihrer Steuererklärung aufführen. Sie müssen hierfür keine Bescheinigung mehr bei der CMCM beantragen.

SOLLTE DER ZAHNÄRZTLICHE KOSTENVORANSCHLAG VOR DER BEHANDLUNG ZUGESCHICKT WERDEN ?

Nein, die Zusendung des Kostenvoranschlags vor Beginn der Behandlung ist nicht obligatorisch. Wenn Sie aber wissen möchten, wie viel Sie erstattet bekommen, können Sie uns jederzeit einen von Ihrer Krankenkasse bewilligten oder abgelehnten Kostenvoranschlag schicken.

Wie lange sind die Erstattungsfristen?

Im Normalfall beträgt die Erstattungsfrist ungefähr 2 Wochen.

Hier ein Überblick der Erstattungsfristen je Abteilung, die wöchentlich aktualisiert werden:

Inlandsabteilung:

  1. Betrifft die Rechnungen für Krankenhausaufenthalte, Arzthonorare und Medikamente in Luxemburg, sowie Kosten im Bereich Gesundheitsvorsorge. 

Frist von: 4 Wochen

  1. Betrifft Ihre Rechnungen von Brillen und Kontaktlinsen.

Frist von: 4 Wochen

Auslandsabteilung:

Betrifft alle Ihre Rechnungen für Krankenhausaufenthalte im Ausland.

Frist von: 4 Wochen

Abteilung für Zahnbehandlungen: 

  1. Betrifft alle Ihre Rechnungen für zahnärztliche Behandlungen in Luxembourg

Frist von: 2 Wochen

  1. Betrifft alle Ihre Rechnungen für zahnärztliche Behandlungen im Ausland.

Frist von: 2 Wochen

Warum sollte ich meine CMCM-Mitgliedskarte bei einer Einlieferung ins Krankenhaus vorlegen?

Wenn Sie Ihre Mitgliedskarte bei der Aufnahme im Krankenhaus vorlegen, gilt ohne weiteres das Drittzahler-System, das heißt, die CMCM übernimmt direkt die Kosten des Krankenhausaufenthalts, für die Absicherungsschutz durch die CMCM besteht.

Auf welchem Wege kann ich meine Rechnungen für die Erstattung bei Ihnen einreichen?

Sie können Ihre Rechnungen bei uns einreichen:

  • per CMCM-APP
  • per E-Mail an national@cmcm.lu
  • per Post an CMCM, L-2971 Luxembourg. 

Sie können Ihre Rechnungen aber auch in unserer Geschäftsstelle in Luxemburg-Gare abgeben.

Bitte beachten Sie, dass die Gesundheitskassen (CNS) Ihre Rechnungen NICHT an uns weiterleiten.

Welche Fristen gelten für die Einreichung der Rechnungen?

Die Rechnungen müssen spätestens 2 Jahre, nachdem sie gezahlt wurden, bei uns eingereicht werden. Nach diesem Zeitraum ist keine Erstattung mehr möglich.

Können die Erstattungen auch in bar erfolgen?

Die Erstattungen erfolgen nicht in bar, sondern direkt auf Ihr Bankkonto oder Postscheckkonto.

Wie kann ich eine Optionsgarantie oder meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigung einer Mitgliedschaft oder einer Optionsgarantie PRESTAPLUS oder DENTA & OPTIPLUS muss uns per Einschreiben vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres zugesandt werden.

Die Kündigung einer Mitgliedschaft oder einer Optionsgarantie gilt für alle Mitglieder derselben Mitgliedschaft. Alle noch anfallende Beträge müssen beglichen werden.

Wie kann ich die Optionsgarantien PRESTAPLUS oder DENTA&OPTIPLUS hinzufügen?

Sie können eine Optionsgarantie direkt online hinzufügen oder hier das Formular herunterladen. Senden Sie dieses ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Wir empfangen Sie gerne auch persönlich in unserer Geschäftsstelle.

Welche Wartezeiten bestehen für neue Mitglieder in Bezug auf den Anspruch auf Leistungen?

Sie können die Leistungen der CMCM in Anspruch nehmen, sobald die Karenzfrist abgelaufen ist. Die Karenzzeiten unterscheiden sich je nach Dienstleistung:

ALLGEMEINREGIME: 3 Monate, außer bei CMCM-Assistance, bei der es KEINE Karenzzeiten gibt.

PRESTAPLUS: 3 Monate Karenzzeit

DENTA&OPTIPLUS: 3 Monate Karenzzeit

Genießen alle in meiner Mitgliedschaft aufgeführten Mitglieder den gleichen Schutz wie der Hauptmitglied?

Ja, alle in Ihrer Mitgliedschaft aufgeführten Mitglieder genießen den gleichen Schutz wie Sie als Hauptmitglied, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Wie erfahre ich den Namen von meinem Mutualitätsverein?

Es genügt ein Anruf bei uns unter +352 49 94 45 300 oder die Sendung einer E-Mail an affiliation@cmcm.lu mit Ihrer Frage und unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer bei der CMCM oder Ihrer Sozialversicherungsnummer.

Post: Muss jeder per Post an die CMCM versandte Brief mit einer Briefmarke frankiert werden?

Ja. Sie können uns Ihre Schreiben aber auch per E-Mail senden. Hier finden Sie die jeweiligen E-Mail Adressen.

Geschäftsstelle: Gibt es neben der Geschäftsstelle in Luxemburg-Gare noch weitere Geschäftsstellen?

Die einzige Geschäftsstelle der CMCM befindet sich in Luxemburg-Gare in 32-34, rue de Hollerich.

Termine: Muss ich vor einem Besuch in Ihrer Geschäftsstelle in Luxemburg-Gare einen Termin vereinbaren?

Nein, Sie müssen keinen Termin vereinbaren.

Unsere Öffnungszeiten sind: Mo bis Fr von 8:45 Uhr bis 11:45 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr