Zahnärztliche Versorgung und Parodontalbehandlungen
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Höchstbetrag 1000 € pro Jahr und pro Person für zahnärztliche Versorgung
- Höchstbetrag 400 € pro Jahr pro Person für Parodontalbehandlungen
Die kumulierten Kosten für Parodontalbehandlungen und zahnärztliche Versorgung können den Höchstbetrag von 1000 € nicht überschreiten.
Kieferorthopädie
- Kind (<17 Jahre) : Maximalbetrag von 400 € pro Behandlung pro Kind
- Person (17 Jahre und älter) : einmalige Beteiligung von 350 € pro begünstigter Person
Zahnersatz und Zahnimplantate
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Höchstbetrag von 2.500 € pro Jahr pro Person für Zahnersatz, wobei ein Höchstbetrag von 3.500 € für zwei aufeinanderfolgende Jahre nicht überschritten werden kann.
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Pauschalbetrag von 350 € pro Implantat bei einem Höchstbetrag von 1.400 € pro versicherter Person.
Sehhilfen
Für folgende Leistungen erstattet die CMCM bis zu 80 % des Anteils, den das Mitglied nach Rückzahlung der Krankenkasse und durch dass Allgemeinregime der CMCM selbst tragen muss:
- Höchstbetrag von 150 € pro Jahr pro Person für Korrekturgläser
- Höchstbetrag von 100 € pro Jahr pro Person für Kontaktlinsen
- Beteiligung an den Kosten eines Brillengestells bis zu einer Höhe von 30 € pro Kalenderjahr
Refraktive Chirurgie
Kostenbeteiligung von 1000 € pro Auge bei einem refraktiv-chirurgischen Eingriff
Nutzen Sie den DRITTZAHLERSYSTEM, den die CMCM mit verschieden Augenarztpraxen verhandelt hat. Den Liste der Praxen finden Sie hier.
Die Einzelheiten unseres Angebotes