Für folgende Leistungen erstattet die CMCM bis zu 75 % des Anteils, den das Mitglied nach Rückzahlung der Krankenkasse und durch das Allgemeinregime der CMCM selbst tragen muss:
Zahnärztliche Versorgung und Parodontalbehandlungen
- Höchstbetrag 600 € pro Jahr und pro Person für zahnärztliche Versorgung
- Höchstbetrag 200 € pro Jahr pro Person für Parodontalbehandlungen
Die kumulierten Kosten für Parodontalbehandlungen und zahnärztliche Versorgung können den Höchstbetrag von 600 € nicht überschreiten.
Kieferorthopädie
- Kind (<17 Jahre) : Maximalbetrag von 250 € pro Behandlung pro Kind
- Person (17 Jahre und älter) : einmalige Beteiligung von 350€ pro begünstigter Person
Zahnersatz und Zahnimplantate
-
Höchstbetrag von 2.500 € pro Jahr pro Person für Zahnersatz, wobei ein Höchstbetrag von 3.500 € für zwei aufeinanderfolgende Jahre nicht überschritten werden kann.
-
Pauschalbetrag von 350 € pro Implantat bei einem Höchstbetrag von 1.400 € pro versicherter Person.
Sehhilfen und refraktive Chirurgie
Für folgende Leistungen erstattet die CMCM bis zu 80 % des Anteils, den das Mitglied nach Rückzahlung der Krankenkasse und durch dass Allgemeinregime der CMCM selbst tragen muss:
- Höchstbetrag von 100 € pro Jahr pro Person für Korrekturgläser
- Höchstbetrag von 100 € pro Jahr pro Person für Kontaktlinsen
- Beteiligung an den Kosten eines Brillengestells bis zu einer Höhe von 30 € pro Kalenderjahr
- Kostenbeteiligung von 500 € pro Auge bei einem refraktiv-chirurgischen Eingriff
Die Einzelheiten unseres Angebotes